Kellerrecht

Seit alters her ist dies der offizielle Eingang in den Weinkeller
Am Ende der steilen Treppe erwartet den Besucher das sogenannte Kellerrecht, die im Keller gültigen Verhaltenregeln. In Wort und Bild. Zum Beispiel: “…das Kratzen, Schreiben an den Wänden und das Klopfen an die Fässer mit den Händen ist strengstens untersagt!”
Ein Ölgemälde aus dem späten 18. Jahrhundert illustriert das rustikale Kellerleben zur Zeit des Fürstbischofs Franz Ludwig von Erthal.

Das Kellerrecht:
Es ist verboten…
das Zanken, Fluchen, Zoten reißen,
mit großen Worten um sich schmeißen,
das Kratzen, Schreiben an den Wänden,
das Klopfen an die Faß mit Händen,
Fürwitz und ander Ungebier,
geziemet sich durchaus nicht hier!